Schlankheit
erstellt von Admin am 10.04.2011, 12:00 Uhr - zuletzt bearbeitet von Admin am 10.04.2011, 12:00 Uhr
Schlankheit (engl.
Slenderness) bezeichnet das Verhältnis von der Höhe eines Stapels zur Schmalseite der Stapelgrundfläche. Die Schlankheit darf laut
BG-Regel 234 nicht größer als 6 (6 zu 1) sein, um die Kippsicherheit eines Stapels von Lagereinheiten (Lagergeräten) zu gewährleisten.
Prof. Dr. Michael ten Hompel, Dr. Volker Heidenblut
Mitwirkende: Michael ten Hompel, Volker Heidenblut