Individualvertrag
erstellt von Admin am 10.04.2011, 12:00 Uhr - zuletzt bearbeitet von Admin am 10.04.2011, 12:00 Uhr
Individualvertrag ist ein Vertrag im Sinne der §§ 145 ff. BGB, der individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und nicht von einer Seite gestellt wurde (im Gegensatz zu
Allgemeinen Geschäftsbedingungen). In der Logistik wird häufig irrtümlich ein Individualvertrag angenommen, obwohl tatsächlich Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 449 und 466 HGB vorliegen.
Prof. Dr. Michael ten Hompel, Dr. Volker Heidenblut
Mitwirkende: Michael ten Hompel, Volker Heidenblut